Bildungs- und Teilhabepaket
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Am 25. März 2011 hat der Bundespräsident die Gesetze zur Reform des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) und Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) unterzeichnet. Diese Reform beinhaltet auch Regelungen zur Gewährung von Leistungen aus den Bereichen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche.
Leistungsberechtigte:
- • Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
- Kinder in einer Kindertageseinrichtung
Anspruch haben insbesondere:
- SGB II - Leistungsempfänger/innen (Alg II)
- SGB XII - Leistungsempfänger/innen (u.a. Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeldberechtigte
- Kinderzuschlagsempfänger/innen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Bezieher von Leistungen gemäß § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Wichtig:
Bei entsprechendem Bedarf und Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können Sie auch auf mehrere Leistungen zur Bildung und Teilhabe zurückgreifen.
Folgende Leistungen sieht der Gesetzgeber vor:
- Eintägige Ausflüge der Schule/ der Kindertageseinrichtung
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbeihilfe: 100 € im ersten, 50 € im zweiten Schulhalbjahr)
- Schülerbeförderung in Einzelfällen möglich (wird im Regelfall über das Schokoticket abgedeckt)
- Ergänzende angemessene Lernförderung
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Aufwendungen für soziale und kulturelle Aktivitäten (z.B. Sportvereine, Musikschule) - monatlich 15 € für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren
Anträge stellen Sie bitte mit Hilfe des Antragsformulars (siehe unten)
Bitte legen Sie auch die benannten Nachweise vor, aus denen Art und Umfang der Leistungen hervorgehen.
Eine direkte Beantragung bei den zuständigen Stellen ist ebenfalls möglich.
Bei Fragen helfen Ihnen die benannten Ansprechpartner/ innen gerne weiter.
Wir beraten Sie gerne!
Nähere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://bildungspaket.bmas.de/
Für SGB II - Kunden Jobcenter ME aktiv
Geschäftsstelle Langenfeld
Bahnhofstraße 43, 40764 Langenfeld
Telefon: 02104 / 141 630
Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 08:00 - 18:00 Uhr
Für alle anderen Anspruchsberechtigten
Stadt Langenfeld
Referat Soziale Angelegenheiten
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Do.: 14:00 - 17:00 Uhr
Antragsformular:
Antrag auf Bildung und Teilhabe
Anlage A1 - Ausflüge und Klassenfahrten
Anlage A2 - ergänzende angemessene Lernförderung
Anlage A3 - Bescheinigung des Leistungsanbieters für die Lernförderung
Anlage A4 - Mittagsverpflegung
Anlage A5 - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Anlage A6 - Schülerbeförderung (Schokoticket)
Anträge und evtl. Anlagen bitte ausdrucken, ausfüllen und persönlich (mit Beratung) abgeben oder auf dem Postweg dem Referat Soziale Angelegenheiten zukommen lassen.
Kunden des Jobcenters leiten die Anträge bitte an ME aktiv weiter.
Druckversion: Flyer Bildungs- und Teilhabungspaket
Stand: 01.09.2021